Kostenübernahme und Ablauf
In unserer Praxis können Leistungen sowohl mit den gesetzlichen Krankenkassen als auch mit den privaten Krankenkassen und der Beihilfe abgerechnet werden. Unabhängig von Ihrer Versicherungsart erfolgt die Behandlung bei uns mit gleicher fachlicher Qualität, Menschlichkeit und Wertschätzung.

Gesetzliche Krankenversicherung
Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung benötigen keine Überweisung.
Nach den ersten sogenannten probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt, der von der Krankenkasse geprüft wird. Nach Bewilligung werden die Kosten vollständig übernommen; es entstehen keine Zuzahlungen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
Für die Behandlung gesetzlich Versicherter gelten bundesweit festgelegte Vorgaben zur Anzahl der gleichzeitig abrechenbaren Therapieplätze. Diese Kontingente können in den Praxen zu Wartezeiten führen, sodass Behandlungsplätze zeitweise ausgelastet oder mit Wartezeit verbunden sind.
Da wir über diese gesetzlichen Kontingente hinaus Kapazitäten haben und unsere therapeutische Arbeit darüber hinaus fortführen, kann es vorkommen, dass insbesondere für privat Versicherte kurzfristig freie Plätze zur Verfügung stehen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kostenübernahme richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. In vielen Fällen werden die Kosten vollständig übernommen, teilweise bestehen jedoch Einschränkungen oder festgelegte Kontingente.
Wir empfehlen, vor Beginn der Therapie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um die Anzahl der übernommenen Sitzungen sowie den Ablauf der Antragstellung zu klären. Bei Beihilfeberechtigten erfolgt die Beantragung in der Regel über ein entsprechendes Formular.
Da wir über die gesetzlichen Kontingente hinaus Kapazitäten haben, entstehen in diesem Bereich regelmäßig kurzfristig freie Plätze, wodurch häufig eine zeitnahe Aufnahme der Behandlung möglich ist.
Ablauf
Die probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der diagnostischen Klärung und werden in der Regel von allen Versicherungsarten übernommen.
In diesen Sitzungen erfolgt eine sorgfältige diagnostische Einschätzung. Dazu gehören strukturierte Gespräche, beispielsweise zur biografischen Anamnese, sowie der Einsatz wissenschaftlich fundierter Fragebögen. Die aktuelle Problematik wird gemeinsam erfasst und eine Diagnose gestellt.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Behandlungsziele. Im weiteren Verlauf werden die Zusammenhänge erarbeitet, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden beitragen. Darauf aufbauend beginnt die therapeutische Arbeit, die sich an Ihren Zielen orientiert und kontinuierlich an Ihren Fortschritt angepasst wird.
Während des gesamten Prozesses behalten wir Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse im Blick und gestalten die Therapie flexibel und transparent.