Kostenübernahme und Ablauf
In unserer Praxis können Leistungen sowohl mit den gesetzlichen Krankenversicherungen als auch mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abgerechnet werden. Die Behandlung erfolgt in unserer Praxis unabhängig von der Versicherungsart mit gleicher Menschlichkeit, fachlicher Qualität und Wertschätzung.

Gesetzliche Krankenversicherung
Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung benötigen keine Überweisung.
Nach den ersten sogenannten probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Dieser Antrag wird von der Krankenkasse geprüft. Die Kosten werden nach Bewilligung vollständig übernommen und es entstehen keine zusätzlichen Zuzahlungen. Dazu erfolgt die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
Für Abrechnungen mit der gesetzlichen Krankenkasse gelten Vorgaben hinsichtlich der Anzahl der Therapien, die gleichzeitig abgerechnet werden dürfen. Diese Kontingente sind bundesweit einheitlich geregelt und können in den Praxen zu Wartezeiten führen. Dadurch können Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte zeitweise vollständig ausgelastet oder mit Wartezeit verbunden sein.
Da wir über die gesetzlichen Kontingente hinaus Kapazitäten haben und unsere therapeutische Tätigkeit darüber hinaus fortführen möchten, ergibt sich gelegentlich die Situation, dass speziell für privat Versicherte freie Plätze zur Verfügung stehen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kostenübernahme richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten vollständig. Manche Tarife sehen Einschränkungen oder bestimmte Kontingente vor. Vor Beginn der Therapie empfehlen wir eine Rücksprache mit der Versicherung. Dort kann die Höhe der übernommenen Sitzungen und der erforderliche Antragsweg geklärt werden. Bei Beihilfeberechtigten erfolgt der Antrag in der Regel über ein spezielles Formular.
Da wir über die gesetzlichen Kontingente hinaus Kapazitäten haben, entstehen in diesem Bereich immer wieder kurzfristig freie Plätze. Dies ermöglicht häufig eine zeitnahe Aufnahme der Behandlung.
Ablauf
Die ersten probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der diagnostischen Klärung. Sie werden von allen Versicherungsarten in der Regel übernommen. In diesen probatorischen Sitzungen erfolgt eine umfassende diagnostische Einschätzung. Dazu gehören wissenschaftlich fundierte und verlässliche Fragebögen sowie strukturierte Gespräche z.B. zur biografischen Anamnese. Die aktuelle Problemsituation wird sorgfältig erfasst und es wird eine Diagnose gestellt. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Ziele der Behandlung definiert. Im weiteren Verlauf werden die Zusammenhänge erarbeitet, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Beschwerden beitragen. Anschließend beginnt die therapeutische Arbeit. Sie orientiert sich an den gemeinsam festgelegten Zielen und wird kontinuierlich an den Fortschritt angepasst. Wir behalten Sie und Ihre Bedürfnisse während des gesamten Prozesses im Blick und passen die therapeutische Arbeit flexibel an.